Seite 2 von 2

Re: Knittax M2 PSG Reinigung Frage

Verfasst: Fr Dez 07, 2018 12:38
von solmar
Hallo Hummelbrummel,
ja, ich wühle mich gerade durch die verschiedenen Beiträge - so habe ich ja auch den 7 Jahre alten hier gefunden.

Leider gibt meine Gebrauchsanweisung nicht sehr viele Infos preis. Z.B. soll man an den zu ölenden Stellen ölen. Das hilft mir nur unwesentlich weiter.

Re: Knittax M2 PSG Reinigung Frage

Verfasst: Fr Dez 07, 2018 13:48
von Hummelbrummel
solmar hat geschrieben: Fr Dez 07, 2018 12:33 Hallo Michaela,

Danke für Deine Infos und den Link. Sehr interessant.
Ich finde Urheberrechte auch sehr wichtig. Aber was ich gelesen habe, ist es bei Gebrauchsanweisungen nicht immer so eindeutig. z.B. https://www.anwaelte-dortmund.de/lexiko ... eberrecht/
Die Erfindungshöhe (oder wie das bei Gebrauchsanweisungen heißen mag) ist wohl ausschlaggebend. Wenn Bilder drin sind KANN ein Urheberrecht bestehen. Bei großen Anlagen und 100ten von Seiten Gebrauchsanweisung ist das sicher immer der Fall. Ein Nachbar von mir schreibt so etwas.
Eine Anleitung könnte aus meiner Sicht aber vor allem sein, dass jemand hier im Forum oder für sich zu Hause eine eigene "Anleitung" geschrieben hat und diese dankenswerterweise zur Verfügung stellt. Ich denke nicht, dass ich eine strafbare Handlung begangen habe.
Liebe Grüße und trotzdem vielen dank für den Hinweis.

Solmar

Liebe Solmar,

Du lehnst Dich hier sehr weitaus dem Fenster.
Mal gesetzt der Fall, hier im Forum findet ein suchender Rechtsanwalt das Haar in der Suppe:
Übernimmst Du die Kosten für den Rechtsstreit und ggf. die Verantwortung für die Schließung des Forums?

Dieses Forum besteht schon seit sehr vielen Jahren und die Administratoren haben ihre einschlägigen, nicht immer erbaulichen Erfahrungen gesammelt.

Deshalb gibt es bestimmte Regeln, die von vornherein Ärger mit Urheberrechtsverletzungen verhindern sollen.

Was Dein Nachbar schreibt oder Du - wo auch immer - gelesen hast, wird im Ernstfall nicht ausschlaggebend sein.

Uns selbst wenn man Recht hätte oder bekäme, macht es nicht zwingend Spaß, sich deswegen ausführlich und kostenintensiv herumzustreiten zu müssen.

Am Rande sei erwähnt, dass ich das mal in einem anderen Forum mitbekommen habe: da ging es um Bedienungsanleitungen eines Haushaltgerätes - übrigens auch aus dem Handarbeitsbereich - zu dem die ursprüngliche Firma gar nicht mehr existiert und die teilweise 70-100 Jahre alt sind. (Die Anleitungen und die historischen Geräte). Diese werden von Liebhabern gerne auf Flohmärkten gekauft und dann suchen die neuen Besitzer nach einer Anleitung.

Jemand hat den Namen wieder ausgegraben und damit eine neue Firma gegründet, versteht sich als Rechtsnachfolger und verfolgt jede gefühlte Urheberrechtsverletzung unerbittlich. Hier geht es dann um Bedienungsanleitungen, die teilweise 70-100 Jahre alt sind und sogar zwei verschiedene Firmennamen tragen könne, weil in der 100-jährigen Geschichte der Fabrik unter verschiedenen Inhabern/Markennamen produziert wurde, einer davon übrigens sehr weit verbreitet.

Und das, obwohl man ja überall lesen kann, dass mit 70 Jahren die Urheberrechte erlöschen.
Das kann unter Umstanden nämlich ganz anders sein.

Ich möchte den Namen der Firma hier gar nicht nennen, denn wie gesagt, die grasen das Netz gezielt nach Nennungen ab, um dann bei Ahnungslosen Urheberrechtsverletzungen zu ahnden.

Unwissenheit schützt halt leider nicht vor Konsequenzen.


Sorry, das lag mir jetzt auf der Zunge.

LG Hummelbrummel

Ansonsten hatte ich Dir heute morgen auch noch eine PN geschrieben : )

Re: Knittax M2 PSG Reinigung Frage

Verfasst: Fr Dez 07, 2018 15:12
von solmar
Ok, gibt es eine Möglichkeit meine ursprüngliche Frage zu löschen oder umzuformulieren? Dann mache ich das gerne.

Re: Knittax M2 PSG Reinigung Frage

Verfasst: Fr Dez 07, 2018 16:24
von Kerstin
solmar hat geschrieben: Fr Dez 07, 2018 15:12gibt es eine Möglichkeit meine ursprüngliche Frage zu löschen oder umzuformulieren?
Selbstverständlich. :-)
Wenn du dir deine eigenen Beiträge anschaust, findest du bei den kleinen Symbolen rechts oben (gleich links neben deinem Namen) auch ein Bleistift-Symbol. Wenn du das anklickst, kommst du wieder ins Editor-Fenster und kannst deine Beiträge ändern.

Zahlreiche Grüße
Kerstin

Urheberrecht und seine Auslegungen

Verfasst: Fr Dez 07, 2018 16:36
von Michaela
Die Erfindungshöhe (oder wie das bei Gebrauchsanweisungen heißen mag) ist wohl ausschlaggebend. Wenn Bilder drin sind KANN ein Urheberrecht bestehen. Bei großen Anlagen und 100ten von Seiten Gebrauchsanweisung ist das sicher immer der Fall. Ein Nachbar von mir schreibt so etwas.
Wir richten uns nach der gültigen Rechtsprechung und sonst nach nichts.
Wer nach einer Kopie fragt, verlangt eine Raubkopie. Das ist strafbar, wenn das öffentlich, wie hier im Forum geschieht.
Da gibt es ausreichend andere Möglichkeiten, nach Kopien zu suchen. Was es an Anleitungen zum freien Download gibt, ist in unserer Linkliste mit Sicherheit drin. Daher bitte erstmal nachsehen, danach dann Fragen geschickt formulieren.

Vor vier Wochen habe ich einen Workshop zum Thema besucht, gehalten von einem Vertreter einer bundesweit renommierten Anwaltskanzlei.
Naja, und daneben habe ich eine Fachprüfung in Medienrecht.
"Kann-Bestimmungen" können Fachanwälte auslegen, aber bestimmt niemand von uns.

Und wie in unseren Richtlinien zum Urheberrecht geschrieben: Anleitungen sind nur dann frei, wenn sie vom Urheber oder Lizenzinhaber freigegeben werden. Wenn sie irgendwo im Netz zum Download stehen, mache ich mich nicht strafbar, wenn ich sie dort downloade. Ob die dort zu Recht hochgeladen wurden und der Urheber vorher gefragt wurde, muss mich nicht interessieren.