Das sind spannende Aspekte, die du da nennst, Johanne.
Das erinnert mich an den Tatzenhickhack von Jack Wolfskin, wo allen kreativen bei DaWanda und anderswo untersagt werden wollte, alles tatzenähnliche zu nähen zu applizieren oder zu klöppeln, was auch immer. Dabei hat Jack Wolfskin die Tatze selbst von der Taz geklaut, bzw. die Taz war zu gutgläubig und hat das Design nicht rechtzeitig schützen lassen.
Ich habe ein Logo schützen lassen. Dazu zählt unter anderem auch die entsprechende Farbkombination.
Das heißt: die Buchstabenkombination, das Design und die Farbzusammenstellung (nach NCS, nicht Pantone oder RAL) sind im Zusammenhang, das Design auch getrennt, geschützt.
Selbstredend dürfen die Buchstaben und die Farben auch von anderen genutzt werden, aber nicht im Verbund mit dem Design.
Und wenn jemand nur das Design klaut, hat er schon verloren, auch wenn er andere Buchstaben nutzt.
Während bei Schäfchen die Designvielfalt relativ hoch ist, ist sie bei meinem Logo ziemlich gering. Da gibt es nur zwei Varianten: ziemlich ähnlich, also identisch, oder völlig verschieden.
Ob Kerstins Schäfchen exakt oder mit Abweichungen fremdverwendet wird, lässt sich aber auch recht genau nachweisen, da wird Kerstin bestimmt auf Nummer sicher gehen
Ich habe auf meinem Schreibtisch gerade zwei Bücher liegen: "Onlinerecht für Webmaster" und "Recht für Grafiker und Webdesigner". Letzteres hat satte 400 Seiten und jede liest sich spannend, vor allem ist es ohne ausuferndes Juristendeutsch.
Das Abmahnrecht ist in der Tat nicht so mein Gebiet, das würde ich meinem Kollegen überlassen, der Jurist ist.
Und am liebsten hätte ich es, wenn die Leute selbst kreativ werden anstatt mit Kopien Eindruck und Geld machen zu wollen.