Stricken und Verkaufen?

Für Fragen und Tipps zu Anleitungen und Problemen damit, Stricktechniken u. Vorgehensweisen
kiwischaf
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Stricken und Verkaufen?

Beitrag von kiwischaf »

Hallo,

ich hätte da mal eine Frage :)
Und zwar geht es darum, dass es da so eine Art Babyschuhe liebend gern stricke, die mit Schachenmayr Bravo Baby gestrickt werden. Die Anleitung habe ich aus einem Buch und jetzt auch in einem Strickheft gefunden.
Sie gehen superfix, sehen unheimlich niedlich aus und natürlich ist es auch schön, wenn man mal was zum Verschenken für die Kleinen hat.
Ich habe für mich die Anleitung etwas abgeändert, das heißt ich ziehe zum Schnüren eine selbstgemachte Kordel durch die Lochmusterreihen und habe am Schaft eine kleinere Änderung vorgenommen.
Stricke sie ab und an mit Original-Wolle, da diese eigentlich recht günstig ist und ab und an auch mit einer anderen Wolle in ähnlicher Stärke.

Jetzt zur eigentlichen Frage: Vor kurzem wurde ich gefragt, ob ich die Söckchen auch verkaufen würde, es würde doch bestimmt viele Leute geben, die sie gern nehmen würden. Da als Studentin immer knapp bei Kasse habe ich auch darüber nachgedacht.
Allerdings bin ich mir jetzt doch sehr unsicher, ob das denn nun überhaupt ganz legal wäre. Zwar habe ich das Muster abgeändert, aber man sieht logischer Weise schon noch große Ähnlichkeiten, zumal ich finde, dass viele Babyschühchen sehr ähnlich gemacht sind.
Ich glaube nicht unbedingt, dass ich irgendwann Masse produziere, aber vielleicht ab und an ein Paar verkaufen wäre ja dann möglich.

Kann mir vielleicht jemand helfen?

Besten Gruß :)
Oma Bille
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Re: Stricken und Verkaufen?

Beitrag von Oma Bille »

Ich hatte diese Frage mir auch schon mal selber gestellt.
Um nicht in Copyright Probleme zu kommen
schrieb ich den Urheber an und mit dessen Zustimmung
strickte ich dann mit einen Guten Gewiesen.
Ps. ich finanziere mir meinen eigenen Wollverbrau damit.
L.G. Oma Bille :strick:
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Von PL
kiwischaf
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Re: Stricken und Verkaufen?

Beitrag von kiwischaf »

ok, vielen dank, wird vielleicht das beste sein! Habe gar nicht davon zu träumen gewagt, dass man sich den eigenen wollverbrauch damit überhaupt finanzieren kann :)
Oma Bille
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Re: Stricken und Verkaufen?

Beitrag von Oma Bille »

Na Ja reich wird man mit Stricken nicht .
Ich habe meine Stollen und Tücher in Brautgeschäften angeboten.
An meisten Erfolg hatte ich wen ich als "Lieferant " vorher einen Termin ausmachte.
Die Rechnung von der Wolle , und eine Banderole vorzeigte damit sie die Qualität sehen konnten.
Also ich würde eine Auswahl Babyschuhe in einen Geschäft zeigen
und die Schuhe in Kommission abbitten
Oma Bille
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Von PL
nataschawolle
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Re: Stricken und Verkaufen?

Beitrag von nataschawolle »

HI

die andere Frage ist, hast du ein Gewerbeschein oder brauchst du den, denn wenn man was verkaufen will, was neu ist , um Gewinn zu erziehlen,
könnte es sein, dass man sich da mal auf dem Gewerbeamt schlau machen sollte.
Kostet ein anruf.
Auch das Arbeitsamt berät einen da.

Nicht dass irgendwann ein böses Erwachen kommt.

Lg Natascha
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kiwischaf
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Re: Stricken und Verkaufen?

Beitrag von kiwischaf »

hey,

Kann sicher auch nicht schaden, aber ich weiß nicht, ob ich da zu so viel Umsatz komme und da zweifle ich stark an, weil da die Dimensioin nicht stimmt.
Ich weiß zum Beispiel, dass es bei der Kaninchenzucht als Gewerbe gilt, wenn im Jahr mehr als 2000€ Umsatz gemacht werden, oder mehr als 100 Heimtiere verkauft. Also so eine gewisse Grenze muss man halt überschreiten.
Aber Fragen kann man mal, das stimmt schon ;)
nataschawolle
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Re: Stricken und Verkaufen?

Beitrag von nataschawolle »

Hi

aber meist sind Kaninchenzuchten in einem Verein und da sieht das wieder anderst aus. Ich will ja einfach nur als Gedankengang das mal anregen, bevor man in
der Strickwut einen dämpfer bekommt.

Lg Natascha
Edith strickt auch
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Re: Stricken und Verkaufen?

Beitrag von Edith strickt auch »

Bei uns in Österreich gibt es einen gewissen Betrag, den man dazu verdienen darf (als Berufstätiger oder Pensionist), ohne bei der Steuer gemeldet zu sein, das müsste doch in Deutschland ähnlich sein, oder nicht?
So kleine Beträge, wie sie beim Stricken zusammen kommen, machen das Kraut doch nicht fett, denke ich zumindest.
luzu
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Re: Stricken und Verkaufen?

Beitrag von luzu »

nein, das gibt es in Deutschland nicht. Ab dem 1 Cent muss man ein Gewerbe anmelden. Ist aber nicht schlimm :wink: . Bis zu einem gewissen Betrag kann man ohne Mehrwertsteuer verkaufen und braucht nur eine Einnahmen und Ausgaben Tabelle zusammen mit der regulären Steuererklärung abgeben. (keine Rechtsberatung)
Liebe Grüße
Birgit

Das Gestern ist fort - das Morgen nicht da. Leb' also heute! - Pythagoras
Mäxxchen

Re: Stricken und Verkaufen?

Beitrag von Mäxxchen »

Hallo,

wenn du mit deinem gestrickten etwas dazu verdienen willst gibt es einige Möglichkeiten :

- Wollgeschäft , frage dort nach ob sie deine Ware in Komission nehmen ( machen sie aber oft nur , wenn die Wolle von dort ist)
- Ebay versteigern
- Ebay Kleinanzeigen
- Kinderbasar
- Da Wanda einen Shop eröffnen
-Weihnachtsmarkt

Für Shop eröffnen und Weihnachtsmarkt ( da brauchst du aber paar Schuschis mehr^^) braucht du einen Gewerbeschein, ist aber kein Ding, bekommst du auf der Gemeinde kostet ca 20€ , bis zu einem GEWINN! also nicht Verkauf ( musst ja Materialkosten abziehen ..bitte Belegen/ Kassenbuch) darfst du glaube ich 300€ im Monat ohne Steuern dazu verdienen nennt sich Kleingewerbe.. einfach mal einen Steuerberater fragen.

Es stimmt allerdings nicht , das man ab dem 1 Cent ein Gewerbe anmelden muss. Die Regelung hierfür ist sehr schwammig, wenn man z.b 1x im Monat über Ebay Schuhe verkauft, oder Flohmarkt etc muss man das nicht. Leider gibt es viele Neider, nehmen wir an sie reissen dir die Schuhe aus den Händen und du verkaufst 5 *g könnte dir jemand ein Strick draus drehen, da eine Gewinnerzielungsabsicht unterstellt wird, dann brauchst du ein Gewerbe.

Viel Glück
Mäxxchen
Uschi58
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Re: Stricken und Verkaufen?

Beitrag von Uschi58 »

Hallo Mäxxchen,

ganz streng genommen ist ein regelmäßiger Verkauf von Strickwagen über Ebay und Co. auch schon ein gewerblicher Verkauf.

@kiwischaf
Um ganz auf Nummer sicher zu gehen und sich nicht in einer Grauzone aufzuhalten, würde ich Dir auch raten, dich bei Behörden genau zu erkundigen. Das ist in Deutschland teilweise sehr kompliziert und man bedenkt gar nicht so ohne weiteres, was da alles mit drin hängt. Gerade weil du auch erwähntest, dass Du eine Studentin bist, kommt dir vielleicht mal in den Sinn einen Mini-Job anzunehmen, um zum Beispiel das Studium etwas mitzufinanzieren. Selbst hier kann es dann eine Rolle spielen, ob Du noch nebenbei einen Gewerbeschein mit einem sogenannten Kleingewerbe unterhälst. Selbst wenn Du noch so gut wie nichts eingenommen hast, kann sich das auf deine gesetzliche Krankenversicherung auswirken. Also lieber gut informieren, bevor du Dir Schwierigkeiten einhandelst. :wink:
Gruß
Uschi

(fast) reine Maschinenstrickerin auf Brother KH-930 mit Doppelbett und Simet-Motor, KH-892 mit Doppelbett, DK 7
luzu
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Re: Stricken und Verkaufen?

Beitrag von luzu »

"Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt." (keine Rechtsberatung)

Ich wäre sehr vorsichtig, auch wenn viele über Ebay oder auch bei FB Gestricktes oder Gehäkeltes oder sonstwie selbst Hergestelles verkaufen. Ich habe mir für 18 Euro einen Gewerbeschein in meiner Gemeinde geholt. Ich sammle die Rechnungen für Garn und die Quittungen für die verkauften Socken, eine einfache Exel Tabelle reicht, und gebe den Gewinn dann im meiner normalen Steuererklärung an .Ich verkaufe nur ein Paar Socken im Jahr. Es hat also bis auf die Gebühr für den Gewerbeschein keine Auswirkungen aber ich fühle mich sicher und brauche keine Angst vor missgünstigen Mitmenschen und deren Anzeigen beim Finanzamt haben.
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Liebe Grüße
Birgit

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Basteline
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Re: Stricken und Verkaufen?

Beitrag von Basteline »

Ich habe auch inzwischen wieder einen Gewerbeschein geholt, da ich auf unseren Benefizbasaren meine gearbeiteten Mützen und Schals verkaufe.
So kann mir keiner sein kleines Geschäft ans Bein machen. :wink:
Dennoch sagte mir mein Mann nun, dass da alles als Liebhaberei vom Finanzamt gehandelt wird, da es zum einen keine großen Summen sind und zum anderen keine Absicht zur Gewinnerwirtschaftung vorhanden sei.
Außerdcem kann ich mit dme Gewerbeschien auch bei einigen Großhändlern einkaufen. :D
Liebe Grüße
Basteline
....und lasset die Nadeln schwingen!
Tina_mit_Kater

Re: Stricken und Verkaufen?

Beitrag von Tina_mit_Kater »

Vorab sei gesagt: Stricken ist eine recht brotlose Kunst. Wenn man das mal auf einen Stundenlohn umrechnet, verdient jede Putzfrau mehr. Rechne Dir aus, was Du für ein Paar Schuhe bekommst, ziehe das Material davon ab und teile den Rest durch die Arbeitszeit - in der Regel ist es schon viel, wenn dabei 2 € die Stunde herauskommt.
Es gibt immer wieder Leute (in der Regel Nichtstricker), die einem erzählen, daß man mit dem Verkauf von gestrickten Sachen doch bestimmt voll toll viel Geld verdienen kann. Kriege ich auch immer wieder zu hören. Wenn ich den Leuten dann sage, daß ein Pullover von mir dann mindestens 450 € kosten würde (50 Stunden x 8 € + Material und 8 € sind eigentlich auch noch viel zu wenig), sind sie ganz schnell sehr ruhig...
Fakt ist, daß gestrickte Babyschuhe (guck' auf Dawanda) in der Regel für 10 bis 15 Euro verkauft werden. Knnst Dir ja selbst ausrechnen, was das für ein Stundenlohn ist.

Aber nun zur rechtlichen Seite - da wird leider oft viel unwahres Halbwissen verbreitet:

Gewerbliche ist jede Tätigkeit, die mit einer gewissen Nachhaltigkeit ausgeübt wird, um Einnahmen zu erzielen (es reicht auch 1x im Jahr, z.B. auf einem Weihnachtsmarkt). Ein Paar Socken im Jahr ist nicht gewerblich, ebensowenig der Verkauf Deiner privaten Sachen via Ebay - es sei denn, Du hast die Sachen erworben, um sie zu verkaufen. Dabei ist es dann auch übrigens egal, ob die Sachen neu oder gebraucht sind.
Kaninchenzucht ist kein Gewerbe, sondern fällt unter die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft.
Wenn Du aber mehrere Paar Schühchen zum Verkauf herstellst und sie dann auch tatsächlich verkaufst, ist das gewerblich und Du brauchst einen Gewerbeschein. Der kostet je nach Gemeinde um die 20 €. Nenne das Gewerbe "Verkauf von Handstrickwaren".

Nach der Gewerbeanmeldung kommt ein 8-seitiger Fragebogen des Finanzamtes, den Du ausfüllen musst. Danach erhältst Du eine Steuernummer.
Dann kommt noch die Handelskammer angetrabt und möchte Geld haben - bei einem Gewinn von in der Regel unter 5.000 € (kann je nach HK ein etwas anderer Betrag sein), kannst Du Dich vom Beitrag befreien lassen, dafür gibt es ein Formular, daß die in ihrem ersten Brief normalerweise gleich mitschicken.

Bis 17.500 € Einnahmen pro Jahr kannst Du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen und brauchst dann keine Umsatzsteuer (im Volksmund = Mehrwertsteuer) abzuführen. Du darfst sie dann aber auch auf keinen Fall in einer Rechnung o.ä. ausweisen, auch wenn Dich vielleicht ein Geschäft darum bittet! Falls Du Rechnungen schreibst, kommt dieser Satz darunter: "Gem. § 19 UStG bin ich Kleinunternehmer und nicht zum Ausweis von Umsatzsteuer berechtigt".

Ein Kassenbuch brauchst Du nicht zu führen, es reichen Aufzeichnungen über Deine Einnahmen (Tag + Betrag).

Ob Du auf Deinen Gewinn (Einnahmen abzüglich Betriebausgaben, z.B. Wolle, Stricknadeln, Anleitungen) Einkommensteuer zahlen musst, hängt von Deinen übrigen Einkommensverhältnissen ab. Hast Du neben einem Arbeitslohn keine weiteren Einkünfte, kommt für Dich der sog. Härteausgleich in Betracht. D.h. daß ein Gewinn bis 410 €/Jahr (NICHT pro Monat!) einkommensteuerfrei bleibt. Darüber hinaus gibt es eine Stufenregelung, ab 820 € Gewinn ist dieser dann in voller Höhe steuerpflichtig. Inwieweit darauf Steuern anfallen, hängt von Deinem persönlichen Steuersatz ab, der sich nach der Höhe Deiner gesamten Einkünfte bemisst. Bis 8.130 € zu versteuerndem Einkommen im Jahr fällt gar nichts an, das ist der Grundfreibetrag. Darüber steigt der Steuersatz prozentual stufenweise an.

Als Gewerbetreibende bist Du zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Neben dem Mantelbogen und ggf. der Anlage N für Arbeitnehmer musst Du die Anlage EÜR und die Anlage G ausfüllen und eine Gewinnermittlung (Aufstellung über Einnahmen und Ausgaben) beifügen.

Diese Auskunft ist kostenlos und verbindlich - ich bin Steuerberaterin :-)

Zum Thema gewerbliches Nacharbeiten verweise ich auf meinen Blogbeitrag: http://tichiro.net/?p=3151
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Abiszet

Re: Stricken und Verkaufen?

Beitrag von Abiszet »

Danke Tina,

das ist eine super Aufklärung. :-)

Viele Grüße
Sonja
McMill
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Re: Stricken und Verkaufen?

Beitrag von McMill »

Liebe Tina!
Vielen DAnk für die ausführliche Erklärung, wird mir ( seit Jahren mit Gewerbeschein) auch wieder MAnches deutlicher!! Ja und ab dem nächsten Jahr muss ich (!!!) meine Steuererklärung für den Minibetrieb per Mail abgeben, mit Programm vom Finanzamt. Ist nicht lustig!!
Strickstücke in Zeit zu berechnen ist nicht möglich. Eben weil die Dinge dann keiner kaufen würde.
Es rechnet sich aber, wenn man eben immer strickt, nebenher, beim AUto fahren, beim Lesen, beim Elternabend...... Denn dann ist die Zeit ja doppelt genutzt und wenn ich dann für ein paar Socken z.B. 14 € Gewinn machen dann ist das für mich schon auch was in die Kasse.
Muss man einfach an der Strickgeschwindigkeit und am der Ausdauer festlegen ob man verkaufen will.
USchi
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Re: Stricken und Verkaufen?

Beitrag von Uschi58 »

Hallo Tina,

vielen Dank für Deine prima Aufklärung. Bei mir ist es Jahre her, dass ich mal überlegt habe, etwas vielleicht zum Verkauf anzubieten, aber nun weiß ich wieder, warum ich mir das nicht angetan habe und lieber gleich verschenke :lol:
Gruß
Uschi

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Gudrun56

Re: Stricken und Verkaufen?

Beitrag von Gudrun56 »

Hallo liebe Strick-Mitschwestern :D :D :D

ich habe mit großem Interesse diesen Threat gelesen. Da einige Male auch der Hinweis auf Ebay kam, von mir noch meinen Senf dazu :wink: :wink: :wink:

Es muss bei Ebay und auch alle anderen Internetplattformen auf die aktuellsten AGB`s und Impressum geachtet werden.
Es gibt mitlerweise einige Anbieter wie z.B. der Händlerbund etc. etc. ( bitte nicht als Werbung betrachten sondern nur als Hinweis.,)

Internetplattformen sind Abmahnfallen :%-(|): :%-(|): :%-(|): ( bin selber schon reingetapselt ) und es ist immer die liebe Konkurrenz, die abmahnt ( obwohl Die BRD groß genug für alle ist .

liebe Grüßles
Gudrun
frieda
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Re: Stricken und Verkaufen?

Beitrag von frieda »

Gudrun56 hat geschrieben: und es ist immer die liebe Konkurrenz, die abmahnt
Und das hat auch seinen Grund:
"Zu beachten ist im Wettbewerbsrecht allerdings, dass Abmahnender und Abgemahnter Konkurrenten sein müssen, also gleiche oder ähnliche Waren und Dienstleistungen an dieselben Endkunden absetzen."
Quelle:
http://www.wekwerth.de/info/faq/abmahnung/93.html

Abmahnen darf nur der Mitbewerb.

Grüßlis,

frieda
http://frieda-freude-eierkuchen.blogspot.com/

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Uschi58
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Re: Stricken und Verkaufen?

Beitrag von Uschi58 »

Hallo Gudrun,

das mag schon sein, aber letzlich ist es doch nicht der Privatmann/Privatfrau, der einem die Hindernisse in den Weg legt, sondern die behördlichen Auflagen. Der berühmte Aufbau einer Firma, der in einer Garage (Beispiel an HP USA) angefangen hat, der wird halt hier unmöglich gemacht und manches durch eine Fülle an Gesetzen, Auflagen, Richtlinien gleich im Keim erstickt. :%-(|): Es gibt bestimmt viele Leute, die alles richtig machen wollen und auch gerne dafür einen Obulus entrichten, aber es ist auch sehr unübersichtlich und es halten viele gleich die Hand auf...

Dafür wird es aber bei uns nicht so teuer, wenn sich einer mit einem gekauften, heißen Kaffee überbrüht :lol:
Gruß
Uschi

(fast) reine Maschinenstrickerin auf Brother KH-930 mit Doppelbett und Simet-Motor, KH-892 mit Doppelbett, DK 7
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