Elfi hat geschrieben:Hallo kariechel,
ja, sobald du für deine Leistungen entlohnt wirst mußt du ein Gewerbe anmelden. Das machst du auf deiner Ortsbehörde/Rathaus. Es kostet nicht viel (bei mir waren das 10 Euro) und geht recht fix.
Liebe Grüße
Elfi
Hi,
da hast du recht - es geht ganz fix.
Und ein paar Tage später kommt die
Handwerkskammer oder IHK und verlangt den jährlichen Beitrag. Im ersten Jahr bezahlst
du die Hälfte und ab dem zweitem Jahr vollen Beitrag. Hier in Bayern ist der volle Beitrag ca 100€.
Und beim Finanzamt musst du das auch anmelden - aber die kommen meistens von
allein kurz nach der Anmeldung.
Und nicht vergessen - ab sofort bist du
verpflichtet jährlich dein Ausgleich zu machen
unter Angabe von Gewinn und Verlust. Buchführung ist hier sehr angesagt zur Kontrolle.
Und nicht zu vergessen -
als Kleingewerbetreibender bist du nicht Vorsteuer-abzugsberechtigt.
Dann darfst du 17500 € Gewinn nicht überschreiten im Jahr - ansonsten musst du
monatlich eine Finanzabrechnung beim FA einreichen.
Wirklich alles ganz einfach wenn man alle Gesetze dazu kennt und befolgt.

MfG Ilona (FB=Wollegarten)

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45 Jahre Handstrickerin
KH 970/DB/Motor, KH 270/DB, E 6000, KX 350, KG93, KG95, unbenutztes DK 7
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