Vorab sei gesagt: Stricken ist eine recht brotlose Kunst. Wenn man das mal auf einen Stundenlohn umrechnet, verdient jede Putzfrau mehr. Rechne Dir aus, was Du für ein Paar Schuhe bekommst, ziehe das Material davon ab und teile den Rest durch die Arbeitszeit - in der Regel ist es schon viel, wenn dabei 2 € die Stunde herauskommt.
Es gibt immer wieder Leute (in der Regel Nichtstricker), die einem erzählen, daß man mit dem Verkauf von gestrickten Sachen doch bestimmt voll toll viel Geld verdienen kann. Kriege ich auch immer wieder zu hören. Wenn ich den Leuten dann sage, daß ein Pullover von mir dann mindestens 450 € kosten würde (50 Stunden x 8 € + Material und 8 € sind eigentlich auch noch viel zu wenig), sind sie ganz schnell sehr ruhig...
Fakt ist, daß gestrickte Babyschuhe (guck' auf Dawanda) in der Regel für 10 bis 15 Euro verkauft werden. Knnst Dir ja selbst ausrechnen, was das für ein Stundenlohn ist.
Aber nun zur rechtlichen Seite - da wird leider oft viel unwahres Halbwissen verbreitet:
Gewerbliche ist jede Tätigkeit, die mit einer gewissen Nachhaltigkeit ausgeübt wird, um Einnahmen zu erzielen (es reicht auch 1x im Jahr, z.B. auf einem Weihnachtsmarkt). Ein Paar Socken im Jahr ist nicht gewerblich, ebensowenig der Verkauf Deiner privaten Sachen via Ebay - es sei denn, Du hast die Sachen erworben, um sie zu verkaufen. Dabei ist es dann auch übrigens egal, ob die Sachen neu oder gebraucht sind.
Kaninchen
zucht ist kein Gewerbe, sondern fällt unter die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft.
Wenn Du aber mehrere Paar Schühchen zum Verkauf herstellst und sie dann auch tatsächlich verkaufst, ist das gewerblich und Du brauchst einen Gewerbeschein. Der kostet je nach Gemeinde um die 20 €. Nenne das Gewerbe "Verkauf von Handstrickwaren".
Nach der Gewerbeanmeldung kommt ein 8-seitiger Fragebogen des Finanzamtes, den Du ausfüllen musst. Danach erhältst Du eine Steuernummer.
Dann kommt noch die Handelskammer angetrabt und möchte Geld haben - bei einem Gewinn von in der Regel unter 5.000 € (kann je nach HK ein etwas anderer Betrag sein), kannst Du Dich vom Beitrag befreien lassen, dafür gibt es ein Formular, daß die in ihrem ersten Brief normalerweise gleich mitschicken.
Bis 17.500 € Einnahmen pro Jahr kannst Du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen und brauchst dann keine
Umsatzsteuer (im Volksmund = Mehrwertsteuer) abzuführen. Du darfst sie dann aber auch auf keinen Fall in einer Rechnung o.ä. ausweisen, auch wenn Dich vielleicht ein Geschäft darum bittet! Falls Du Rechnungen schreibst, kommt dieser Satz darunter: "Gem. § 19 UStG bin ich Kleinunternehmer und nicht zum Ausweis von Umsatzsteuer berechtigt".
Ein Kassenbuch brauchst Du nicht zu führen, es reichen Aufzeichnungen über Deine Einnahmen (Tag + Betrag).
Ob Du auf Deinen Gewinn (Einnahmen abzüglich Betriebausgaben, z.B. Wolle, Stricknadeln, Anleitungen)
Einkommensteuer zahlen musst, hängt von Deinen übrigen Einkommensverhältnissen ab. Hast Du
neben einem Arbeitslohn keine weiteren Einkünfte, kommt für Dich der sog. Härteausgleich in Betracht. D.h. daß ein
Gewinn bis 410 €/Jahr (NICHT pro Monat!)
einkommensteuerfrei bleibt. Darüber hinaus gibt es eine Stufenregelung, ab 820 € Gewinn ist dieser dann in voller Höhe steuerpflichtig. Inwieweit darauf Steuern anfallen, hängt von Deinem persönlichen Steuersatz ab, der sich nach der Höhe Deiner gesamten Einkünfte bemisst. Bis 8.130 € zu versteuerndem Einkommen im Jahr fällt gar nichts an, das ist der Grundfreibetrag. Darüber steigt der Steuersatz prozentual stufenweise an.
Als Gewerbetreibende bist Du zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Neben dem Mantelbogen und ggf. der Anlage N für Arbeitnehmer musst Du die Anlage EÜR und die Anlage G ausfüllen und eine Gewinnermittlung (Aufstellung über Einnahmen und Ausgaben) beifügen.
Diese Auskunft ist kostenlos und verbindlich - ich bin Steuerberaterin
Zum Thema gewerbliches Nacharbeiten verweise ich auf meinen Blogbeitrag:
http://tichiro.net/?p=3151