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Anleitungsvideo

Verfasst: Mo Jan 19, 2009 14:35
von kariechel
Hallo alle zusammen!
Ich trage mich seit mehreren Jahren mit dem Gedanken mir eine Brother KH-970 zu kaufen, aber der Preis hat mich immer noch zurück gehalten. :evil:
Würde gerne von erfahrenen Brother KH-970 Strickerinnen wissen ob es ein Anleitungsvideo gibt oder eine Art Werbefilm in dem dargestellt wird was die Maschine alles kann. :lol: Würde mich auf Antworten sehr freuen.
Muß man wenn man für andere Leute strickt ein Gewerbe anmelden? :roll: :roll: :roll:
Danke schon im Voraus von Karin!

Anleitungsvideo

Verfasst: Mo Jan 19, 2009 16:35
von Margrit
Hallo Karin!

Soviel wie mir bekannt ist, gibt es kein Anleitungsvideo für die KH 970. Mit der Maschine kann man alles machen, was das Herz begehrt und der Preis ist heiss, aber manchmal hat man auch Glück ein Schäppchen zu schlagen. Ich gebe sie auf jeden Fall nicht her.

Liebe Grüße

Margrit :lol: 8) :oops: :shock:

Verfasst: Mo Jan 19, 2009 20:08
von Elfi
Hallo kariechel,
ja, sobald du für deine Leistungen entlohnt wirst mußt du ein Gewerbe anmelden. Das machst du auf deiner Ortsbehörde/Rathaus. Es kostet nicht viel (bei mir waren das 10 Euro) und geht recht fix.
Liebe Grüße
Elfi

Verfasst: Mo Jan 19, 2009 22:28
von MIG
Elfi hat geschrieben:Hallo kariechel,
ja, sobald du für deine Leistungen entlohnt wirst mußt du ein Gewerbe anmelden. Das machst du auf deiner Ortsbehörde/Rathaus. Es kostet nicht viel (bei mir waren das 10 Euro) und geht recht fix.
Liebe Grüße
Elfi
Hi,
da hast du recht - es geht ganz fix.

Und ein paar Tage später kommt die
Handwerkskammer oder IHK und verlangt den jährlichen Beitrag. Im ersten Jahr bezahlst
du die Hälfte und ab dem zweitem Jahr vollen Beitrag. Hier in Bayern ist der volle Beitrag ca 100€.
Und beim Finanzamt musst du das auch anmelden - aber die kommen meistens von
allein kurz nach der Anmeldung.
Und nicht vergessen - ab sofort bist du verpflichtet jährlich dein Ausgleich zu machen
unter Angabe von Gewinn und Verlust. Buchführung ist hier sehr angesagt zur Kontrolle.
Und nicht zu vergessen - als Kleingewerbetreibender bist du nicht Vorsteuer-abzugsberechtigt.

Dann darfst du 17500 € Gewinn nicht überschreiten im Jahr - ansonsten musst du
monatlich eine Finanzabrechnung beim FA einreichen.

Wirklich alles ganz einfach wenn man alle Gesetze dazu kennt und befolgt. :roll: